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   FG Hamburg, 10.04.2003 - III 423/02   

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https://dejure.org/2003,16902
FG Hamburg, 10.04.2003 - III 423/02 (https://dejure.org/2003,16902)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2003 - III 423/02 (https://dejure.org/2003,16902)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2003 - III 423/02 (https://dejure.org/2003,16902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung in Vermögensteuerbescheiden für die Vorjahre bei fehlendem Hinweis auf außergewöhnlichen Vermögenszuwachs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung in Vermögensteuerbescheiden für die Vorjahre bei fehlendem Hinweis auf außergewöhnlichen Vermögenszuwachs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollziehungsaussetzung eines Vermögensteuerbescheides; Steuerliche Nacherklärung von im Ausland angelegtem Kapitalvermögen; Hinzurechnung zu Vermögensteuerbescheiden der Vorjahre; Zulässiger Zeitpunkt der Steuerfestsetzung; Steuerhinterziehung durch Verletzung der ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Schätzung in Vermögensteuerbescheiden:

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2003 - III 423/02
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (z.B. BFH vom 13.7.1994, I B 53/94, BFHE 175, 101 , BStBl II 1995, 65) oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (BFH-Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263 m. w. N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.07.1994 - I B 53/94

    Vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung bei Nichterfassung von

    Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2003 - III 423/02
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (z.B. BFH vom 13.7.1994, I B 53/94, BFHE 175, 101 , BStBl II 1995, 65) oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (BFH-Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263 m. w. N., ständige Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 K 2702/02

    Kapitaleinkünfte; Schätzung; Steuerhinterziehung; Festsetzungsfrist;

    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass auch bezüglich hinterzogener Kapitaleinkünfte bei Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO von der Existenz bestimmter Tatsachen unter Zugrundelegung eines geringeren als des sonst üblichen Grades an Überzeugung auszugehen sei, erfolgt keine Auseinandersetzung mit dem Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. FG Hamburg, Beschlüsse vom 21. Juni 2001 II 177/01, n. v., Juris-Nr: STRE 200171781; vom 10. April 2003 III 423/02, EFG 2003, 1134; Hessisches FG, Beschluss vom 12. September 2001 8 V 465/01, wistra 2002, 115; FG Münster, Urteil vom 17. September 2003 10 K 3637/01 E,F, EFG 2004, 239, NZB eingelegt, Az. des BFH: VIII B 294/03).
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